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Hähnchenmast-Stall darf erst einmal gebaut werden

Gericht kassiert die Baugenehmigung

Dülmen

Erfolg für Anwohner: Ein Hähnchenmast-Stall darf erst einmal nicht nahe Buldern gebaut werden. Die Anwohner hatten vor dem Verwaltungsgericht geklagt und Recht bekommen. Aus Richtersicht war die Baugenehmigung der Stadt in gleich mehreren Punkten nicht ausreichend.

Von Kristina Kerstan

Eine Hähnchenmast-Anlage nahe Buldern beschäftigte jetzt das Verwaltungsgericht in Münster - das in seinem Urteil die von der Stadt ausgestellte Baugenehmigung einkassierte. Foto: dpa

Keine Regeln für effektive Kontrollen einiger Betriebsbereiche. Keine Regeln über Inhalt, Umfang und Reichweite der Hähnchenmast-Anlage. Etwa wann entmistet werden soll, wann überhaupt Tiere im Stall sind, wann dieser leer steht.

„Das sind alles Regeln, die die Nachbarn interessieren“, fasst es Michael Labrenz, Sprecher des Münsteraner Verwaltungsgerichtes, zusammen. Und eigentlich müsse darauf in der Baugenehmigung eingegangen werden.

Nur: Aus Richtersicht fehlten all diese Punkte in der Baugenehmigung der Stadt Dülmen. Die Folge: Das Gericht kassierte den Beschluss.

Landwirt beantragte Anlage für fast 30.000 Tiere

Der Grund für die Verhandlung am Mittwoch liegt schon einige Jahre zurück. 2018 hatte der Nottulner Landwirt Markus Lütke Aldenhövel nahe Buldern, im Grenzgebiet zwischen Dorfbauerschaft und Buxtrup, den Bau einer Hähnchenmast-Anlage beantragt, und zwar für 29.950 Tiere (laut Lütke Aldenhövel sollen hier später etwa 24.000 bis 25.000 Hähnchen gehalten werden).

Daneben sind drei Futtersilos, zwei Behälter für Reinigungswasser sowie ein unterirdischer Löschwasserbehälter geplant. Anwohner aus der Dorfbauerschaft wehrten sich jedoch gegen das Vorhaben.

Nachdem die Stadtverwaltung den Antrag genehmigt hatte, zogen mehrere Nachbarn vor Gericht -  mit Erfolg.

Die die Stadt und der Landwirt auf das Urteilen reagieren und warum auch die Alexianer klagten, das lesen Sie in der DZ-Ausgabe von Donnerstag.

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