Wirtschaft
Bescheid ungenau: Hartz IV kann nicht zurückgefordert werden
Detmold/Berlin (dpa/tmn) - Will das Jobcenter Arbeitslosengeld II zurückfordern, muss der Bescheid genau sein. Was das konkret bedeutet, zeigt ein Urteil des Sozialgerichts Detmold.
Donnerstag, 05.07.2012, 10:41 Uhr