Mo., 08.03.2021
Eigenbedarfskündigung Weit überhöhter Wohnbedarf kein Kündigungsgrund
Eigentümer können ihre Immobilien vermieten oder selber nutzen. Ist eine Wohnung erst einmal vermietet, gibt es für eine Eigenbedarfskündigung Hürden. Sie muss gut begründet werden.
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