Urteil
Reisekosten für Fahrten zum Kind steuerlich nicht absetzbar
Wer beruflich umziehen muss, kann die Kosten steuerlich geltend machen. Wer allerdings ohne seine Kinder umzieht, muss die Fahrtkosten zu seinem Nachwuchs selber tragen. Denn das gehört zum Leben dazu, entschied ein Gericht.
Donnerstag, 13.07.2017, 04:36 Uhr
