Nur bei Drucksituation
Ermäßigte Besteuerung auch bei einvernehmlicher Abfindung
Arbeitnehmer müssen eine Abfindung in vollem Umfang versteuern. Eine Steuerermäßigung gibt es nur durch die Fünftel-Regelung. Doch die lehnt das Finanzamt teilweise ab. Davon sollte man sich aber nicht beeindrucken lassen.
Mittwoch, 12.07.2017, 04:18 Uhr
