Recht der Großeltern
Sozialhilfeträger bekommt Taschengeld für Enkel nicht
Taschengeld zahlen nicht immer nur die Eltern. Auch Großeltern öffnen für ihre Enkel mitunter ihre Geldbörse. Dabei gilt: Geschenkt ist geschenkt, wiederholen ist gestohlen. Und zwar auch für Sozialhilfeträger.
Donnerstag, 06.07.2017, 04:14 Uhr
