Mi., 25.11.2020
Für Alleinerziehende Steuerentlastung gilt auch im Trennungsjahr
Trennen sich verheiratete Eltern, steht dem Alleinerziehenden eine Steuerentlastung zu. Dies gilt einem Urteil zufolge auch schon für das Trennungsjahr, sofern die Eltern die Einzelveranlagung wählen.
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