Gesundheit
Gericht: Kein Corona-Impfanspruch gegenüber dem Land
Düsseldorf (dpa/lnw) - Über-80-Jährige können nicht vom Land Nordrhein-Westfalen eine sofortige Impfung gegen Corona verlangen. Das erklärte das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einer Mitteilung zu zwei Eilentscheidungen am Dienstag und wies darauf hin, dass die Kreise und kreisfreien Städte für die Terminvergabe in Impfzentren verantwortlich seien und nicht das Land als Aufsichtsbehörde. Die Richter lehnten die Anträge auf Erlass einstweiliger Anordnungen eines im eigenen Haushalt lebenden Ehepaares (beide 83) aus Essen und eines 85-jährigen Mannes aus Dortmund ab.
Dienstag, 19.01.2021, 17:15 Uhr
aktualisiert: 19.01.2021, 17:22 Uhr
