Schwerwiegende soziale Gründe
Familie zerrüttet: Amt muss Umzugskosten für Azubi tragen
Auszubildende können finanzielle Unterstützung erhalten, wenn es zwingende Gründe für sie gibt, von zu Hause auszuziehen. Doch ist dann das Jobcenter oder das Sozialamt zuständig? Darüber hatte das Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen zu entscheiden.
Mittwoch, 10.05.2017, 04:16 Uhr
