Diese Corona-Regeln gelten im Dezember
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Di., 01.12.2020
In Nordrhein-Westfalen gilt seit dem 1.12. eine neue Corona-Schutzverordnung. Worauf man im Dezember achten sollte:
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Di., 01.12.2020
KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN:
Die Ministerpräsidenten der Länder haben im Kampf gegen die anhaltend hohen Corona-Infektionszahlen für strenge Kontaktbeschränkungen vom 1. Dezember an strengere Regeln festgelegt - für Weihnachten und Silvester wird es eine Sonderregelung geben.
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Di., 01.12.2020
PRIVATE ZUSAMMENKÜNFTE:
„Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal fünf Personen zu beschränken“, heißt es in der neuen Verordnung. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.
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Di., 01.12.2020
WEIHNACHTEN UND SILVESTER
Im Zeitraum vom 23. Dezember bis 1. Januar sind Treffen eines Haushaltes mit haushaltsfremden Familienmitgliedern oder haushaltsfremden Menschen bis maximal zehn Personen erlaubt, heißt es in der Verordnung. Kinder bis 14 Jahren sind hiervon ausgenommen.
Die Ministerpräsidenten der Länder rufen die Menschen auf, vor den Weihnachtsfeiertagen in eine möglichst mehrtägige häusliche Selbstquarantäne zu gehen. „Dies kann durch ggf. vorzuziehende Weihnachtsschulferien ab dem 19.12.2020 unterstützt werden“, heißt es. Mit der Selbstquarantäne soll die Gefahr von Corona-Infektionen im Umfeld der Feierlichkeiten so gering wie möglich gehalten werden.
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Di., 01.12.2020
SKIFAHREN
Ski-Lifte müssen in NRW vorerst geschlossen bleiben, erklärte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann ( CDU ). Das Verbot gelte zunächst bis zum 20. Dezember. Er gehe aber nicht davon aus, dass sich das Infektionsgeschehen und damit das Verbot über Weihnachten ändere, so der Minister.
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Di., 24.11.2020
GOTTESDIENSTE:
Bund und Länder suchen das Gespräch mit den Religionsgemeinschaften, um möglichst Vereinbarungen für Gottesdienste und andere religiöse Zusammenkünfte mit dem Ziel einer Kontaktreduzierung zu treffen. Religiöse Zusammenkünfte mit Großveranstaltungscharakter gilt es dabei zu vermeiden.
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Di., 24.11.2020
SILVESTER:
Die Ministerpräsidenten der Länder untersagen Silvesterfeuerwerk auf belebten öffentlichen Plätzen und Straßen, um größere Gruppenbildungen zu vermeiden. „Die örtlich zuständigen Behörden bestimmen die betroffenen Plätze und Straßen“, heißt es in dem Beschlussentwurf. Grundsätzlich wird „empfohlen“, zum Jahreswechsel auf Silvesterfeuerwerk zu verzichten - ein Verkaufsverbot ist demnach aber nicht vorgesehen.
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Di., 24.11.2020
MUND-NASE-BEDECKUNG:
Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, die etwa im ÖPNV oder Handel gilt, wird erweitert. Künftig soll sie auch vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen gelten. Gleiches gilt für alle Orte mit Publikumsverkehr in Innenstädten, auch unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten. Die Festlegung der Orte und der zeitlichen Beschränkung obliegt den örtlichen Behörden.
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Di., 24.11.2020
HOCHSCHULEN UND UNIVERSITÄTEN:
Hochschulen und Universitäten sollen grundsätzlich auf digitale Lehre umstellen - mit Ausnahme von Labortätigkeiten, Praktika, praktischen Ausbildungsabschnitten und Prüfungen.
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Di., 24.11.2020
SCHULEN:
In Regionen mit deutlich mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen gilt künftig ab Klasse sieben grundsätzlich eine Maskenpflicht auch im Unterricht.
In „besonderen Infektionshotspots“ wird es demnach in älteren Jahrgängen außer Abschlussklassen schulspezifisch „weitergehende Maßnahmen für die Unterrichtsgestaltung“ geben, beispielsweise Hybridunterricht.
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Di., 24.11.2020
WIRTSCHAFT, KULTUR, REISEBRANCHE, SOLOSELBSTSTÄNDIGE:
Auch die staatlichen Hilfen für betroffene Betriebe werden bis zum 20. Dezember verlängert. Diese seien für Unternehmen und Beschäftigte essenziell und ein wichtiges Element für die hohe Akzeptanz der notwendigen Schutzmaßnahmen bei den Bürgerinnen und Bürgern, heißt es. Die Ausgaben für diese Unterstützung im November werden auf 15 Milliarden Euro beziffert.
Vorgeschlagen ist auch, Hilfsmaßnahmen für Branchen, die absehbar in den kommenden Monaten weiterhin «erhebliche Einschränkungen» hinnehmen müssten, bis Mitte 2021 zu verlängern. Genannt werden die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft, Soloselbstständige und die Reisebranche.
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Di., 24.11.2020
HOMEOFFICE:
Arbeitgeber sollten prüfen, ob die Betriebsstätten entweder durch Betriebsferien oder großzügige Homeoffice-Lösung vom 23. Dezember bis 1. Januar geschlossen werden könnten. Damit solle bundesweit der Grundsatz „Stay at Home“ („Bleibt Zuhause“) umgesetzt werden.
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Di., 24.11.2020
HANDEL:
Die Bevölkerung wird aufgerufen, Weihnachtseinkäufe möglichst auch unter der Woche zu tätigen.
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Di., 24.11.2020
KRANKENHÄUSER/PFLEGE:
Der Bund will für besonders gefährdete (vulnerable) Gruppen, etwa Patienten in Krankenhäusern und Bewohner von Pflegeheimen, Senioren- und Behinderteneinrichtungen, ab Anfang Dezember 2020 gegen eine geringe Eigenbeteiligung 15 FFP2-Masken pro Person zur Verfügung stellen. Zudem sind je Pflegebedürftigem 20 Schnelltests pro Woche vorgesehen.
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Di., 01.12.2020
REISERÜCKKEHRER:
Die Verordnung sieht vor, dass die häusliche Quarantäne bei Reiserückkehrern und Kontaktpersonen einheitlich auf zehn Tage im Regelfall festgelegt wird - gerechnet ab dem Tag der Einreise beziehungsweise dem letzten Tag des Kontakte.
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Di., 24.11.2020
SOZIALVERSICHERUNG:
Der Bund stabilisiert die Sozialversicherungsbeiträge bei maximal 40 Prozent, indem er darüber hinausgehende Finanzbedarfe zumindest bis 2022 aus dem Bundeshaushalt deckt. In diesem Rahmen prüft der Bund, wie eine steuerfinanzierte Stabilisierung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung vor dem Hintergrund der hohen coronabedingten Mehrkosten aussehen könnte.
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