NEUENKIRCHEN-ST. ARNOLD. Ein 53-jähriger Familienvater aus St. Arnold ist am Dienstag zu zwei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt worden. Auf seinem Computer wurde Kinderpornografie gefunden - 269 Fotos und 19 Videos von Kindern im Babyalter bis zwölf Jahren. Der Verurteilte war zehn Jahre Mitglied im Pfarrgemeinderat und Kommunionhelfer in der katholischen Kirchengemeinde.
Verurteilt wurde der 53-jährige Vater von drei erwachsenen Kindern vor dem Schöffengericht Rheine wegen Beschaffung, Besitzes und Verbreitung von Kinderpornografie. Darunter befand sich auch ein Video von der Vergewaltigung eines sechsjährigen Mädchens.
Mit dem Urteil ging das Gericht noch über den Antrag der Staatsanwältin hinaus; sie hatte zwei Jahre ohne Bewährung gefordert. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Gericht lasteten dem Mann an, dass er keine ehrliche Reue zeige, sondern die Taten mit „neugieriger Dummheit“ entschuldigte.
Große Betroffenheit machte sich im Gerichtssaal breit bei der Verlesung von 26 Anklagepunkten gegen den Handwerker aus St. Arnold. Die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet, dem Angeklagten jede einzelne Tat detailliert vorzuhalten. Bei den Tatvorwürfen zwischen Januar 2010 und Juli 2011 handelte es sich um Bild- und Videodateien mit schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern zwischen ein und zwei bis zu zwölf Jahren.
Der Angeklagte behauptete, über einen sogenannten „Knuddel-Chatraum“ versehentlich auf Kinderpornografie gestoßen zu sein. Auch das blockte der Richter sofort ab. „Nur wer solche Bilder selbst verschickt, bekommt sie auch zugesandt, oder man muss dafür sehr viel Geld bezahlen“, hielt er dem Angeklagten die dunklen Machenschaften im Internet vor. „Zufällig kommt niemand an solches Material“, betonte der Richter.
Die Staatsanwältin sprach von schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern in „allen erdenklichen Varianten“ auf den Dateien, die vor Gericht exakt beschrieben wurden. „Ich habe mir nichts dabei gedacht. Erst im Nachhinein ist mir die ganze Tragweite bewusst geworden, das war eine Dummheit, aber verschickt habe die Bilder nicht“, behauptete der Angeklagte bis zum Schluss. Vorbestraft war der Angeklagte nicht.

Ein Video zum Thema finden Sie auf herein.tv