Juristische Auseinandersetzung

Weiter Streit um die Biker´s Farm 

Dülmen. Die Stadt Dülmen sieht erhebliche Widersprüche zwischen der aktuellen Entscheidung des 4. Senats des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG) zum Betrieb der Biker´s Farm und zu einem früheren Urteil des 8. Senats des OVG im Oktober 2008.

Während der 4. Senat in einem Eilverfahren eine Änderung des Betriebscharakters von einem Ausflugslokal in einem Naherholungsgebiet zu einem überregionalen Motorradtreff nicht erkennen könne, habe der 8. Senat genau dies festgestellt, erklärt die Stadt auf Anfrage unserer Redaktion.


Die Stadt zitiert zum Beleg hierfür aus dem Urteil von 2008: „Insoweit ist die Nutzung zudem nicht nur deutlich über das vom Bebauungsplan vorgesehene Maß hinaus intensiviert, sondern auch ihrer Art nach grundlegend verändert worden.“ Aus diesem Grund, so Rechtsdezernentin Christa Krollzig, habe die Stadt Dülmen den Widerruf der Gaststättenerlaubnis vorgenommen, um dem Anwohnerschutz Rechnung zu tragen.

Der Anwohner Clemens Hidding hatte gegen das Motorradaufkommen über einen Wirtschaftsweg geklagt.

Im neuen Beschluss geht das OVG davon aus, dass es sich bei der Biker´s Farm nach wie vor um eine Gaststätte handelt, die in ihrem Betriebsumfang von den bestehenden Genehmigungen der Stadt voll gedeckt sei. Die Auswirkungen des Anliegerverkehrs werden in dieser Entscheidung gar nicht in den Blick genommen.

„Die Senate vertreten somit widersprüchliche Auffassungen darüber, ob sich der Betriebscharakter der Biker´s Farm geändert hat, und ob der Betrieb damit den erteilten Genehmigungen entspricht oder nicht“, fasst Rechtsdezernentin Christa Krollzig zusammen.

Weiterhin offen ist ein erneutes Klageverfahren des Anwohners, in dem es darum geht, ob die Stadt Dülme die Zufahrtsstraße zur Biker´s Farm für den öffentlichen Verkehr sperren muss, weil sich der baurechtliche Charakter des Betriebs geändert habe und deshalb die Nutzung des Wirtschaftsweges funktionswidrig sei. Eine nur zeitweise Sperrung der Straße für Motorräder durch die Stadt war bereits 2009 vor dem Verwaltungsgericht Münster gescheitert.

„Wir streben an, dass nun zunächst das Verwaltungsgericht im straßenrechtlichen Verfahren entscheidet, denn die Klagen des Anwohners sind der Ausgangspunkt der gesamten Thematik“, betont Fachanwalt Dr. Andre Unland, der die Stadt Dülmen berät. Die Stadt werde dabei das Gericht auf den Zusammenhang zwischen beiden Verfahren hinweisen und beantragen, dass die Betreiberin der Biker´s Farm im straßenrechtlichen Verfahren angehört wird.

Von dem Ausgang dieses straßenrechtlichen Klageverfahrens werde, so Krollzig, abhängen, ob die Biker`s Farm dauerhaft wie bisher weiterbetrieben werden kann, oder ob die Stadt doch noch zu einer ordnungsbehördlichen Schließung des Lokals gezwungen ist.

Damit bleibt das Schicksal der Biker´s Farm offen. Die einfachste, aber auch teure Lösung, mit der sowohl die Anwohner, als auch die Betreiber der Bikers Farm leben könnten, wäre eine neue verkehrliche Anbindung der Biker´s Farm an die Umgehungsstraße. Dies lehnt die Stadt bislang jedoch ab.

VON MARKUS MICHALAK


23 · 09 · 11



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