Dülmen. Die Stadt Dülmen ist mit ihrem Versuch, der Biker‘s Farm am Bulderner See die Betriebserlaubnis zu entziehen, erneut gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat sich der Auffassung des Verwaltungsgerichtes Münster voll angeschlossen. Damit darf die Stadt Dülmen die Biker´s Farm bis zur gerichtlichen Entscheidung im Hauptsacheverfahren nicht schließen.
Die Stadt Dülmen hatte im November 2010 die gaststättenrechtliche Erlaubnis für Petra Kußler, Inhaberin der Biker´s Farm, widerrufen.
Gleichzeitig hatte sie die Schließung des Betriebes zum November angeordnet. Aus Sicht der Stadt weicht Kußler mit dem Betrieb erheblich von den erteilten Erlaubnissen ab. Der Betrieb habe sich von einem ursprünglichen „Ausflugslokal in einem Naherholungsgebiet“ zu einem überregionalen „Motorradtreff mit Eventcharakter“ entwickelt, der für die Anwohner der Zufahrtswege nicht hinnehmbare Belastungen mit sich bringe.