Berlin - Eine freiwillig abgegebene Steuererklärung kann eigentlich wieder zurückgezogen werden. Eigentlich. Ausgenommen von der Regel sind Arbeitnehmer, die bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt sind.
Ein freiwillige Steuererklärung kann man zurückziehen. Das sei möglich, wenn sich herausstelle, dass eine Nachzahlung fällig werde. Dann könne man beim Finanzamt Einspruch einlegen, erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler.








