Berlin - Bettina Wulff hat die Berichterstattung über eine angeblich kostenlose Nutzung eines Audi-Privatwagens gerichtlich verbieten lassen.
Das Kölner Landgericht erließ am Donnerstag nach Angaben von Wulffs Anwalt Gernot Lehr eine einstweilige Verfügung gegen die «Berliner Zeitung» und die «Frankfurter Rundschau» (Aktenzeichen 28 O 48/12). Lehr warf den Zeitungen «gezielte Falschberichterstattung» vor. Die Blätter wiesen dies zurück.